Wenn sich eine medizinische Einrichtung nicht an die TI anschließt, können verschiedene Konsequenzen eintreten. Zunächst einmal ist die Anbindung an die TI gesetzlich vorgeschrieben, was bedeutet, dass die Einrichtung gesetzliche Vorgaben nicht erfüllt. Für Ärzte und Psychotherapeuten bedeutet dies, dass sie die Versichertenstammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte nicht prüfen und aktualisieren können, wie es seit dem 1. Juli 2019 gesetzlich vorgeschrieben ist. In Notfällen ist Zeit oft ein entscheidender Faktor. Ob im Notarztwagen, in der Notaufnahme oder in der Praxis: Die Verfügbarkeit von Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte kann Leben retten. Zudem können durch einen elektronischen Medikationsplan gefährliche Wechselwirkungen vermieden werden.
Praxen, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, riskieren Kürzungen ihres Honorars um ein Prozent. Diese Kürzungen können erhebliche finanzielle Auswirkungen auf die betroffenen Einrichtungen haben.
Darüber hinaus führt die Nichteinhaltung der TI-Anbindung dazu, dass die Einrichtung nicht von den Vorteilen der digitalen Infrastruktur profitiert. Die TI wurde entwickelt, um die Sicherheit und Effizienz der elektronischen Kommunikation im Gesundheitswesen zu verbessern. Durch den Anschluss an die TI können medizinische Einrichtungen auf aktuelle Versichertendaten zugreifen, was die Verwaltungsprozesse optimiert und eine bessere Patientenversorgung ermöglicht. Einrichtungen, die sich der Anbindung an die TI verweigern, beeinträchtigen damit nicht nur den Fortschritt im Gesundheitswesen, sondern setzen auch die Sicherheit der Patienten aufs Spiel.
Insgesamt betrachtet, riskiert eine Einrichtung, die sich dem digitalen Fortschritt verweigert, nicht nur finanzielle Einbußen, sondern auch den Verlust von Vorteilen und Möglichkeiten, die die digitale Infrastruktur bietet.