Die TI bildet die Grundlage für ein digitales Gesundheitswesen und wird durch verschiedene Gesetze reguliert, insbesondere das Sozialgesetzbuch V (SGB V). Die Einführung der eGK wurde im Jahr 2003 gesetzlich festgelegt. Das E-Health-Gesetz von 2015 und das Digitale-Versorgung-Gesetz von 2020 haben weitere Richtlinien zur Digitalisierung im Gesundheitswesen geschaffen.
Das Gesetz, das die Verpflichtung zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur fordert, ist das Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V). Genauer gesagt regelt § 306 SGB V die Schaffung und Nutzung der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen. Mehr dazu erfahren sie hier.
Die TI ermöglicht den schnellen und sicheren Austausch sensibler Daten zwischen Leistungserbringern, Kostenträgern, Versicherten und anderen Akteuren. Datenschutz und IT-Sicherheit sind dabei von höchster Bedeutung und unterliegen strengen gesetzlichen Anforderungen, einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und spezifischer Vorgaben des SGB V.
Die gematik, als verantwortliche Stelle, legt das Sicherheitskonzept der TI fest und überwacht dessen Umsetzung. Dienstleister und Hersteller von TI-Komponenten müssen strenge Sicherheitsstandards erfüllen und sich gegebenenfalls zertifizieren lassen. Wir haben vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik das Deutsche IT-Sicherheitszertifikat 2021 und 2022 erworben.
Die Entwicklung der TI 2.0 strebt an, eine "Arena für digitale Medizin" zu schaffen, in der Nutzer auf Daten und Dienste zugreifen können. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen bietet beträchtliche Potenziale, erfordert jedoch eine sorgfältige Beachtung von Datenschutz und Sicherheit. Unsere Experten im Bereich Datenschutz und IT-Sicherheit stehen Ihnen jederzeit für Fragen bereit.