Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) sind eine spezielle Form der Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), die auch unter dem Begriff "App auf Rezept" bekannt sind. Diese Anwendungen sind Apps für Smartphones, Tablets oder Browser, die als Medizinprodukte mit gesundheitsbezogener Zweckbestimmung verschrieben werden können. Dies bedeutet, dass die Kosten für die Anwendungen von den Krankenkassen übernommen werden können. DiPA konzentrieren sich speziell auf die Pflege: Sie werden Pflegebedürftigen verschrieben, um ihren Gesundheitszustand durch verschiedene Übungen zu stabilisieren oder zu verbessern.
Die Verwendung von DiPA kann verschiedene Aspekte der Pflege abdecken, wie beispielsweise die Prävention von Sturzrisiken, personalisierte Gedächtnisspiele für Menschen mit Demenz oder eine verbesserte Kommunikation zwischen Pflegefachkräften und den Angehörigen der Pflegebedürftigen. Der Sinn und Zweck dieser digitalen Anwendungen besteht nicht darin, Pflegeeinrichtungen zu ersetzen, sondern sie in der Pflege zu unterstützen. Sie sollen auch Angehörigen helfen, die selbst die Pflege übernehmen.
Aktuell befinden sich DiPA und andere Apps auf Rezept noch in einem frühen Entwicklungsstadium. Es wird erwartet, dass sich entsprechende Anwendungen in den kommenden Jahren etablieren werden. Schließen Sie daher Ihre Pflegeeinrichtung schon heute an die TI an und seien Sie bestens vorbereitet: Als nächster Schritt wird ein Verfahren entwickelt, um die Erstattungsfähigkeit von digitalen Pflegeanwendungen zu prüfen und sie in ein entsprechendes Verzeichnis beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufzunehmen.