Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) revolutioniert die Dokumentation von Arbeitsunfähigkeiten und hebt die TI auf eine neue Stufe. Die eAU bedeutet das Ende der Papierflut und ist gut für die Umwelt. Außerdem spart sie Zeit und bürokratischen Aufwand: Ärzte können die eAU einfach über die TI an die Krankenkassen senden, was Konflikte über den rechtzeitigen Erhalt der Bescheinigung vermeidet.
Die eAU wird auch an den Arbeitgeber übermittelt, dieser erhält selbstverständlich keinerlei Informationen darüber, welche Diagnose der behandelnde Arzt bei der Krankschreibung festgestellt hat. Bei der digitalen Krankmeldung werden auch weiterhin lediglich die Stammdaten übermittelt.
Die eAU ist für Patienten verpflichtend, jedoch nur für alle gesetzlich krankenversicherten Beschäftigten, alle privat krankenversicherten Beschäftigten sind vom eAU-Verfahren ausgeschlossen. In den folgenden Konstellationen bleibt es außerdem beim bisherigen Papier-Verfahren:
- Krankschreibung wegen Erkrankung des Kindes („Kinder-AU“)
- Krankschreibung von einem Arzt im Ausland
- Krankschreibung von einem Privatarzt
- Krankschreibung in Rehabilitationseinrichtungen
- Krankschreibung durch Physio- oder Psychotherapeuten
- Krankschreibung wegen Mutter-Kind-Kur
Wenn sich diese Regelung ändert, werden wir Sie selbstverständlich informieren.