Brustimplantat

Das Implantateregister im Fokus: Eindrücke der 54. DGPRÄC-Jahrestagung

Eine neue Berufsgruppe wird bald Teil der Telematikinfrastruktur: plastische Chirurgen. Diese werden zukünftig gesetzlich verpflichtet, Implantate und implantatbezogene Maßnahmen an das sogenannte Implantateregister Deutschland (IRD) zu melden. 

Das Ziel davon: die Sicherheit und Qualität von Implantaten zu erhöhen. Komplikationen sollen frühzeitig erkannt und die Transparenz gesteigert werden. Eine bessere Überwachung von Implantaten soll sowohl Patient als auch Gesundheitsdienstleistern zugutekommen, indem langfristig die Risiken von Implantaten verringert und die Behandlungsqualität gesteigert werden. 

Als TI-Dienstleister wollten wir mit plastischen Chirurgen in den Austausch treten und mehr über ihre Einstellung zum IRD erfahren. Die perfekte Gelegenheit dazu bot sich auf der 54. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie (DGPRÄC) in Düsseldorf. 

Der Austausch mit den plastischen Chirurgen zeigte uns, dass bisher nur wenige Praxen an das IRD angeschlossen sind. Zwar besteht ein grundlegendes Interesse am Register, doch wurde auch deutlich, dass viele plastische Chirurgen das IRD als eine zusätzliche Belastung empfinden. Die Registrierung und Meldung von implantatbezogenen Maßnahmen wird oft mit mehr Aufwand in Verbindung gebracht, anstatt eine Entlastung darzustellen. Viele der Ärzte würden sich demnach hauptsächlich aufgrund des gesetzlichen Drucks anschließen lassen. 

Stand Oktober 2024 greifen die Sanktionen für die Nicht-Meldung ans IRD in abgemilderter Form erst ab Januar 2025. Einige Praxen wollen vorerst abwarten, um zu sehen, wie sich die Gesetzeslage weiterentwickelt. 

 

Weiterführende Links:

Implantateregister Deutschland startet Probebetrieb | BMG

Implantateregister startet – neue Leistungen im EBM | KBV

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